Firmenregistrierung in Ungarn

Und Eröffnung eines Bankkontos bei ungarischen, europäischen oder Schweizer Banken

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    Führen Sie Ihr Geschäft im Ausland? Ziehen Sie Ungarn als eine vielversprechende Destination für Ihr Unternehmen in Betracht?

    IST Hungary bietet professionelle Beratungsdienstleistungen für die Unternehmensregistrierung in diesem dynamisch wachsenden Land. Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Unternehmensregistrierung und gewährleisten zuverlässige Begleitung bei jedem Schritt.

    Регистрация компании в Венгрии

    Auf dem Foto von links nach rechts: Der Geschäftsführer des ungarischen Beratungsunternehmens, Timur Igamnazarov, und unser Anwalt Norbert.

    Warum sollten Sie Ungarn für Ihr Geschäft wählen?

    01
    Die niedrigste Körperschaftssteuer in der EU - 9%

    Eine Körperschaftssteuer von nur 9% macht Ungarn attraktiv für ausländische Investoren und Unternehmer.

    02
    Möglichkeit der Geschäftskontoeröffnung

    Nach der Unternehmensregistrierung können Sie ein Konto bei ungarischen, europäischen oder Schweizer Banken eröffnen (alle Konten sind im Rahmen der EU versichert).

    03
    Entwickelte Infrastruktur

    Moderne Transportnetze, Hochgeschwindigkeitsinternet und Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen machen die Geschäftstätigkeit in Ungarn komfortabel und effizient.

    04
    Qualifizierte Arbeitskräfte

    Ungarn ist für sein hohes Bildungsniveau und die Qualifikation seiner Fachkräfte bekannt. Hier finden Sie talentierte Mitarbeiter, die mehrere Sprachen beherrschen.

    05
    Schnelle und einfache Unternehmensgründung

    Der Registrierungsprozess für ein Unternehmen dauert nur wenige Arbeitstage.

    06
    Vorteilhafte geografische Lage

    Ungarn liegt im Herzen Europas, was es zu einem idealen Standort für die Erschließung der Märkte Mittel- und Osteuropas macht. Diese strategische Lage gewährleistet einen einfachen Zugang zu wichtigen Märkten und Verkehrsknotenpunkten.

    07
    Perspektive einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

    Nach drei Jahren haben Sie die Möglichkeit, einen Daueraufenthalt in Ungarn zu beantragen.

    08
    Niedrige Gründungs- und Unterhaltskosten für das Unternehmen

    Die Kosten für die Gründung und Führung eines Unternehmens sind deutlich niedriger als in anderen westlichen Ländern.

    09
    Aufenthaltserlaubnis für Eigentümer und ihre Familien

    Bei der ersten Antragstellung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 4 Jahre erhalten.

    10
    Aufenthaltserlaubnis für Mitarbeiter

    Ihre Mitarbeiter und ihre Familien können eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von 2 bis 4 Jahren erhalten.

    Warum sollte man IST Hungary wählen?

    Unser Expertenteam verfügt über fundierte Kenntnisse der lokalen Gesetzgebung und langjährige Erfahrung in der Arbeit mit internationalen Kunden. Wir bieten eine vollständige Palette von Dienstleistungen für die Unternehmensregistrierung, einschließlich:

    • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform.

    • Vorbereitung der erforderlichen Dokumente.

    • Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos.

    • Registrierung bei den Steuerbehörden und Beschaffung aller erforderlichen Genehmigungen.

    Mit IST Hungary erhalten Sie nicht nur professionelle Unterstützung, sondern auch die Gewissheit, dass Ihr Unternehmen schnell und ohne unnötigen Aufwand registriert wird.

    Verpassen Sie nicht die Chance, Ihr Unternehmen in einem der attraktivsten Länder Europas zu gründen! Kontaktieren Sie uns noch heute, und wir helfen Ihnen, den ersten Schritt zu einer erfolgreichen Geschäftstätigkeit in Ungarn zu machen.

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    Unternehmensformen in Ungarn: Wie Sie die beste Struktur für Ihr Unternehmen wählen

    Bei der Gründung eines Unternehmens in Ungarn können Unternehmer aus mehreren Rechtsformen wählen, von denen jede sich durch einzigartige Merkmale, Kapitalanforderungen und unterschiedliche Haftungsgrade der Gründer auszeichnet.

    01

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft. – Korlátolt felelősségű társaság)

    Diese Form ist die gebräuchlichste für kleine und mittlere Unternehmen und steht sowohl Inländern als auch Ausländern (natürlichen und juristischen Personen) offen.

    • Das Mindeststammkapital beträgt 3 Millionen HUF (ca. 7.700 €).
    • Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Kapitaleinlagen.
    • Wichtig zu beachten ist, dass die Übertragung von Geschftsanteilen nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter möglich ist, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.
    02

    Private Aktiengesellschaft (Zrt. – Zártkörűen működő részvénytársaság)

    Diese Form eignet sich für größere Vorhaben, bei denen eine Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe von Aktien geplant ist.

    • Das Mindestkapital beträgt 5 Millionen HUF (ca. 12.800 €).
    • Aktien können nicht frei an Dritte verkauft werden ohne Zustimmung der anderen Aktionäre und werden nicht an der Börse gehandelt.
    • Die Haftung der Aktionäre ist auf den Wert ihrer Aktien beschränkt.
    03

    Publikumsaktengesellschaft (Nyrt. – Nyilvánosan működő részvénytársaság)

    Diese Struktur ist optimal für große Unternehmen, die einen Börsengang oder eine umfangreiche Kapitalbeschaffung planen.

    • Das Mindestgrundkapital beträgt 20 Millionen HUF (ca. 51.300 €).
    • Die Aktien werden frei an der Börse gehandelt, was die Anziehung von Investoren erleichtert.
    • Diese Unternehmen müssen strengere Anforderungen an die Corporate Governance erfüllen, einschließlich der Einrichtung eines Aufsichtsrats und der Durchführung einer Abschlussprüfung.
    04

    Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft (Branch Office)

    Ermöglicht es einem ausländischen Unternehmen, in Ungarn unter demselben Namen wie im Ausland Geschäfte zu tätigen.

    • Die Zweigniederlassung ist keine eigene Rechtspersönlichkeit, und die gesamte Haftung verbleibt bei der Muttergesellschaft.
    • Eine Registrierung im ungarischen Handelsregister ist erforderlich, die Bildung eines separaten Stammkapitals ist jedoch nicht nötig.
    05

    Repräsentanz (Representative Office)

    Diese Form eignet sich für nichtkommerzielle Tätigkeiten wie Marketing, Verhandlungen oder Marktforschung.

    • Eine Repräsentanz darf in Ungarn keine kommerziellen Geschäfte tätigen oder Einnahmen erzielen.
    • Die Registrierung ist einfach, aber die Funktionen der Repräsentanz sind beschränkt.

    Wie wählt man die passende Form?

    • Startups und Kleine Unternehmen: Kft. ist aufgrund ihrer Flexibilität und niedrigen Kapitalanforderungen am besten geeignet.
    • Mittlere Unternehmen mit Investorenbeteiligung: Zrt. bietet eine geschlossene Aktiengesellschaft und schützt die Interessen der Aktionäre.
    • Große Unternehmen und Börsengänge (IPOs): Nyrt. ist die ideale Wahl für einen öffentlichen Aktienverkauf.
    • Ausländische Unternehmen: Können die Eröffnung einer Zweigniederlassung für eine vollwertige Tätigkeit oder einer Repräsentanz für nichtkommerzielle Operationen in Betracht ziehen.

    Wenn Sie Hilfe bei der Unternehmensregistrierung in Ungarn benötigen, hinterlassen Sie eine Anfrage für eine Beratung – wir helfen Ihnen, die optimale Struktur entsprechend Ihren Zielen zu finden!

    einschließlich Vermittlungsdienstleistungen.

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